Zusammenarbeit mit weiterführenden Einrichtungen
Mit dem Vollenden des 3. Lebensjahres wechselt das Kind in einen Kindergarten.
Die Lebenshilfe als Trägers bietet zwei Formen der Betreuung für Kinder von 3 – 6 Jahren an:
Auch der Besuch eines externen Kindergartens ist möglich. Die Entscheidung, welche weiterführende Betreuungseinrichtung besucht werden soll, liegt dabei bei den Eltern. Die Fachkräfte der Krippe beraten hierbei gerne und stehen für Rückfragen zur Verfügung.